h1. Baumalter
Jugendphase
Phase des Anwachsens am neuen Standort sowie des Erziehungs- und Aufbauschnittes und der
Erzielung des Lichtraumprofils.
In der Jugendphase auftretende Fehlentwicklungen in der Krone und Rindenschäden wirken sich
auf die Verkehrssicherheit i. d. R. erst in den späteren Entwicklungsphasen aus. Unter ungünstigen
Umständen (z. B. schlechte Standortbedingungen, Verletzungen, Pflegedefizite), ist dies
schon in der Reifephase möglich, i. d. R. jedoch erst in der Alterungsphase. Deshalb kommt der
systematischen Entwicklungspflege in der Jugendphase besondere Bedeutung zu, Hinweise siehe
FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“.
Die Jugendphase erstreckt sich i. d. R. über 15 Jahre Standzeit.
Reifephase
Phase nach der Jugendphase, i. d. R. bis zur Erzielung des vollfunktionsfähigen Zustandes eines
Baumes.
Verkehrsgefährdungen durch natürlich bedingte Schäden treten in dieser Phase kaum auf.
Pflegemaßnahmen beschränken sich i. d. R. auf Korrekturen von Fehlentwicklungen in der Krone,
evtl. auf das Entfernen von Totholz.
Die Reifephase erstreckt sich je nach Baumart i. d. R. von 15 bis ca. 50 bzw. bis ca. 80 Jahre
Standzeit.
Alterungsphase
Phase nach der Reifephase. Es erfolgt i. d. R. ein geringerer Zuwachs.
Mit zunehmendem Alter treten auch bei zuvor ungeschädigten Bäumen immer häufiger biologisch
bedingte Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Art und Umfang
von erforderlichen Pflegemaßnahmen können zunehmen (z. B. Schnittmaßnahmen in der Krone,
Kronensicherung).
Die Alterungsphase beginnt je nach Baumart i. d. R. ab ca. 50 bzw. ab ca. 80 Jahren Standzeit
und endet mit dem Absterben des Baumes.
Zur Ermittlung des Baumalters ist der Standzeit des Baumes die Dauer der Anzucht hinzuzurechnen.
Sie beträgt z. B. bei der Verwendung von 3-mal verpflanzten Hochstämmen mit einem
Stammumfang von 18 – 20 cm (3xv H 18 – 20) i. d. R. 8 – 12 Jahre.
Die Verkehrssicherheit einzelner Baumarten allein ab einem gewissen Alter pauschal in Frage
zu stellen widerspricht den Erfahrungen der Praxis, den Erkenntnissen der Wissenschaft und der
Rechtsprechung (BGH Urteil vom 4.03.2004 – III ZR 225/03, S. 6 Urteilsumdruck), da zwischen
Baumalter und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Jedoch können mit zunehmendem Baumalter kürzere Kontrollintervalle erforderlich werden.
Von Altmark Baumpflege vor fast 8 Jahren aktualisiert · 1 Revisionen