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h1. Kontrollintervall

Für die Häufigkeit von Regelkontrollen sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
• Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs;
Zustand des Baumes;
Entwicklungsphase.
Folgende zeitliche Abstände der Regelkontrolle sind grundsätzlich ausreichend, wobei in begründeten
und zu dokumentierenden Fällen sowohl längere als auch kürzere Kontrollintervalle
möglich sind, z. B. ein Halbjahresintervall bei Naturdenkmalen mit starken Schäden. Längere
Kontrollintervalle sind z. B. möglich, wenn durch entsprechende Pflege die Verkehrssicherheit
sichergestellt ist.

Von Altmark Baumpflege vor fast 8 Jahren aktualisiert · 1 Revisionen

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