Baumalter » Historie » Version 1
Altmark Baumpflege, 30.08.2017 11:56
1 | 1 | Altmark Baumpflege | h1. Baumalter |
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3 | *Jugendphase* |
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4 | Phase des Anwachsens am neuen Standort sowie des Erziehungs- und Aufbauschnittes und der |
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5 | Erzielung des Lichtraumprofils. |
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6 | In der Jugendphase auftretende Fehlentwicklungen in der Krone und Rindenschäden wirken sich |
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7 | auf die Verkehrssicherheit i. d. R. erst in den späteren Entwicklungsphasen aus. Unter ungünstigen |
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8 | Umständen (z. B. schlechte Standortbedingungen, Verletzungen, Pflegedefizite), ist dies |
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9 | schon in der Reifephase möglich, i. d. R. jedoch erst in der Alterungsphase. Deshalb kommt der |
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10 | systematischen Entwicklungspflege in der Jugendphase besondere Bedeutung zu, Hinweise siehe |
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11 | FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“. |
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12 | Die Jugendphase erstreckt sich i. d. R. über 15 Jahre Standzeit. |
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14 | *Reifephase* |
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15 | Phase nach der Jugendphase, i. d. R. bis zur Erzielung des vollfunktionsfähigen Zustandes eines |
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16 | Baumes. |
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17 | Verkehrsgefährdungen durch natürlich bedingte Schäden treten in dieser Phase kaum auf. |
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18 | Pflegemaßnahmen beschränken sich i. d. R. auf Korrekturen von Fehlentwicklungen in der Krone, |
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19 | evtl. auf das Entfernen von Totholz. |
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20 | Die Reifephase erstreckt sich je nach Baumart i. d. R. von 15 bis ca. 50 bzw. bis ca. 80 Jahre |
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21 | Standzeit. |
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23 | *Alterungsphase* |
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24 | Phase nach der Reifephase. Es erfolgt i. d. R. ein geringerer Zuwachs. |
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25 | Mit zunehmendem Alter treten auch bei zuvor ungeschädigten Bäumen immer häufiger biologisch |
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26 | bedingte Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Art und Umfang |
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27 | von erforderlichen Pflegemaßnahmen können zunehmen (z. B. Schnittmaßnahmen in der Krone, |
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28 | Kronensicherung). |
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29 | Die Alterungsphase beginnt je nach Baumart i. d. R. ab ca. 50 bzw. ab ca. 80 Jahren Standzeit |
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30 | und endet mit dem Absterben des Baumes. |
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32 | Zur Ermittlung des Baumalters ist der Standzeit des Baumes die Dauer der Anzucht hinzuzurechnen. |
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33 | Sie beträgt z. B. bei der Verwendung von 3-mal verpflanzten Hochstämmen mit einem |
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34 | Stammumfang von 18 – 20 cm (3xv H 18 – 20) i. d. R. 8 – 12 Jahre. |
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35 | Die Verkehrssicherheit einzelner Baumarten allein ab einem gewissen Alter pauschal in Frage |
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36 | zu stellen widerspricht den Erfahrungen der Praxis, den Erkenntnissen der Wissenschaft und der |
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37 | Rechtsprechung (BGH Urteil vom 4.03.2004 – III ZR 225/03, S. 6 Urteilsumdruck), da zwischen |
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38 | Baumalter und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. |
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39 | Jedoch können mit zunehmendem Baumalter kürzere Kontrollintervalle erforderlich werden. |